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   BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13   

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BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2015,22258)
BPatG, Entscheidung vom 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2015,22258)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 8 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2015,22258)
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  • BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11

    Sondensystem

    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Wegen des Erlöschens des Streitpatents ist ein Interesse der Allgemeinheit am Widerruf eines zu Unrecht erteilten Patents nicht mehr gegeben, so dass eine Fortsetzung des Einspruchsverfahrens wie auch des Beschwerdeverfahrens von Amts wegen nicht mehr zulässig ist (vgl. BGH GRUR 2012, 1071 f. - Sondensystem; GRUR 1997, 615, 617 - Vornapf).

    Eine Fortführung der Verfahren kommt auch nicht im Hinblick auf ein Rechtsschutzbedürfnis der Einsprechenden an einem rückwirkenden Widerruf des Streitpatents in Betracht (vgl. zum Erfordernis eines Rechtsschutzinteresses: BGH GRUR 2012, 1071 f. - Sondensystem).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Wegen des Erlöschens des Streitpatents ist ein Interesse der Allgemeinheit am Widerruf eines zu Unrecht erteilten Patents nicht mehr gegeben, so dass eine Fortsetzung des Einspruchsverfahrens wie auch des Beschwerdeverfahrens von Amts wegen nicht mehr zulässig ist (vgl. BGH GRUR 2012, 1071 f. - Sondensystem; GRUR 1997, 615, 617 - Vornapf).
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist die Erledigung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens im Interesse der Verfahrensbeteiligten und Dritter durch einen förmlichen Beschluss auszusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschlüsse vom 24. Juni 2014, Az.: 8 W (pat) 16/09; vom 30. Juli 2014, Az.: 8 W (pat) 19/11, 8 W (pat) 25/10; vom 4. November 2014, Az.: 8 W (pat) 8/11, jeweils zu finden in juris; vgl. auch BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine).
  • BPatG, 30.07.2014 - 8 W (pat) 19/11
    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist die Erledigung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens im Interesse der Verfahrensbeteiligten und Dritter durch einen förmlichen Beschluss auszusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschlüsse vom 24. Juni 2014, Az.: 8 W (pat) 16/09; vom 30. Juli 2014, Az.: 8 W (pat) 19/11, 8 W (pat) 25/10; vom 4. November 2014, Az.: 8 W (pat) 8/11, jeweils zu finden in juris; vgl. auch BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine).
  • BPatG, 24.06.2014 - 8 W (pat) 16/09
    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist die Erledigung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens im Interesse der Verfahrensbeteiligten und Dritter durch einen förmlichen Beschluss auszusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschlüsse vom 24. Juni 2014, Az.: 8 W (pat) 16/09; vom 30. Juli 2014, Az.: 8 W (pat) 19/11, 8 W (pat) 25/10; vom 4. November 2014, Az.: 8 W (pat) 8/11, jeweils zu finden in juris; vgl. auch BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine).
  • BPatG, 30.07.2014 - 8 W (pat) 25/10
    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist die Erledigung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens im Interesse der Verfahrensbeteiligten und Dritter durch einen förmlichen Beschluss auszusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschlüsse vom 24. Juni 2014, Az.: 8 W (pat) 16/09; vom 30. Juli 2014, Az.: 8 W (pat) 19/11, 8 W (pat) 25/10; vom 4. November 2014, Az.: 8 W (pat) 8/11, jeweils zu finden in juris; vgl. auch BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine).
  • BPatG, 04.11.2014 - 8 W (pat) 8/11

    Erlöschen des Patents wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr i.R.d.

    Auszug aus BPatG, 28.07.2015 - 8 W (pat) 25/13
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist die Erledigung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens im Interesse der Verfahrensbeteiligten und Dritter durch einen förmlichen Beschluss auszusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschlüsse vom 24. Juni 2014, Az.: 8 W (pat) 16/09; vom 30. Juli 2014, Az.: 8 W (pat) 19/11, 8 W (pat) 25/10; vom 4. November 2014, Az.: 8 W (pat) 8/11, jeweils zu finden in juris; vgl. auch BPatG GRUR 2010, 363 - Radauswuchtmaschine).
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